Vier Verkehrssünder an einem Wochenende in der Rhön aus dem Verkehr gezogen

Gleich vier Verkehrssündern untersagten Beamtinnen und Beamte der Polizeistation Hilders am vergangenen Wochenende, wegen des Verdachts auf Alkohol beziehungsweise Drogen am Steuer, die Weiterfahrt.

Zunächst kontrollierten die Streifenbeamtinnen und -beamten am Samstagnachmittag gegen 15 Uhr einen 29-jährigen Mann aus dem Schwalm-Eder-Kreis in einem weißen VW Transporter auf der B 284 in Gersfeld.

Dabei ergab sich für die Polizistinnen und Polizisten der Verdacht, dass der Mann unter dem Einfluss berauschender Substanzen stand. Ein durchgeführter Urintest bestätigte die Vermutung.

Zudem fanden die Beamtinnen und Beamten eine geringe Menge Betäubungsmittel in dem Fahrzeug des 29-Jährigen auf. Ihm wurde in der Folge die Weiterfahrt untersagt.

Am Sonntag gegen 21 Uhr fiel den Polizistinnen und Polizisten dann im Heerweg in Poppenhausen ein 50-jähriger Mann auf einem Roller auf. Bei einer anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann unter dem Einfluss von Alkohol stand.

Das Kleinkraftrad durfte der Zweiradfahrer daher in seinem Zustand nicht mehr fahren.

Und auch in den späten Abendstunden des Montags entgingen den aufmerksamen Polizistinnen und Polizisten zwei Verkehrssünder bei ihrer Durchfahrt durch Gersfeld nicht.

Zunächst konnten die Beamtinnen und Beamten gegen 20.30 Uhr eine geringe Menge Haschisch in dem Fahrzeug eines Holländers auffinden. Außerdem ergab sich bei dem Fahrer der Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

Er musste nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Fulda eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro erbringen und durfte seine Fahrt nicht fortsetzen.

Auch ein 19-Jähriger aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld - der sich noch in der Probezeit befindet - geriet kurz vor Mitternacht in den Fokus der Einsatzkräfte.

Ein bei ihm durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv. Außerdem fand die Streife mehrere Joints in dem Auto des Mannes aus Bayern auf. Auch seine Fahrt endete am Kontrollort.

Alle vier Fahrzeugführenden müssen sich nun wegen des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Substanzen im öffentlichen Straßenverkehr verantworten.